Unsere Kanzlei im Kurzprofil
Wir helfen unseren Mandanten mit der nötigen Dynamik, komplexe Aufgaben zu lösen. Von Anfang an verstehen wir uns dabei als Partner unserer Auftraggeber, immer das Ziel eines optimalen Ergebnisses vor Augen.
Zusammengeschlossen aus auf dem Gebiet des Baurechts spezialisierten Kanzleien verfügen wir über eine bis in die 60-iger Jahre reichende Erfahrung im Tätigkeitsschwerpunkt des privaten Baurechts. Heute decken unsere Tätigkeitsfelder das gesamte Bau- und Immobilienrecht, das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das Verwaltungsrecht, insbesondere das öffentliche Baurecht ab. Ergänzt werden diese Schwerpunkte um das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht.
Zu der von uns betreuten Klientel gehören Bauträger, Bauunternehmen, Bauherren, Architekten und Ingenieure, Wohnungseigentumsverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Für unsere Mandanten sind wir bei der Grundstücksentwicklung, der baubegleitenden Rechtsberatung, der baurechtlichen Vertragsgestaltung, der Erstellung von Rechtsgutachten und der Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen tätig. Hierbei betreuen wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Unsere Anwälte sind auf dem Gebiet des Baurechts außerdem publizistisch und als Referenten tätig.